Wer kann Anträge stellen?
1. Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von
> Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder
> von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
2. Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einbruchschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.
Der Zuschusssatz beträgt 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10 % gefördert.
Förderfähig sind Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500 Euro investieren. Sie können einen neuen Antrag für das gleiche Gebäude frühestens 12 Monate nach dem Datum der letzten Zusage stellen.
Beratung nutzen!!!
Wir empfehlen Ihnen vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch die Kriminal-/Polizeilichen Beratungsstellen ihrer örtlichen Polizei (www.k-einbruch.de)